Studium der Rechtswissenschaften an der Universität zu Köln; Mitarbeiter am Forschungsinstitut für Sozialrecht und Institut für Arbeits- und Wirtschaftsrecht; Erstes Staatsexamen 1989
Rechtsreferendariat beim Landgericht Düsseldorf; Zweites Staatsexamen 1993
Promotion 1992 („Das nachvertragliche Wettbewerbsverbot im Arbeits- und Wirtschaftsrecht“)
Zulassung als Rechtsanwalt 1993
Fachanwalt für Arbeitsrecht seit 1996
Seit 2000 Partner namhafter Wirtschaftskanzleien, 2009 Gründung der heutigen Arbeitsrechtskanzlei
Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein
Gründungsmitglied der Arbeitsgemeinschaft Sportrecht im Deutschen Anwaltverein
Inhaber der Spielervermittlerlizenz des Deutschen Fußballbundes (DFB)