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Bund und Länder einigen sich auf Mindestlöhne für Leiharbeitnehmer und weitere Branchen

Im Zusammenhang mit dem Hartz-IV-Kompromiss haben sich Bund und Länder am 21.2.2011 auch auf die Einführung von Mindestlöhnen in der Zeit- und Leiharbeit geeinigt. Des Weiteren sollen Lohnuntergrenzen für das Wach- und Sicherheitsgewerbe sowie für die Aus- und Weiterbildungsbranche eingeführt werden. Die von der SPD geforderte gleiche Bezahlung von Zeitarbeitern und Stammbeschäftigten – ohne die bislang bestehende Möglichkeit zur Abweichung hiervon durch Tarifvertrag – wird dagegen nicht eingeführt.

Details zum Mindestlohn:

  • Der Mindestlohn für die Zeit- und Leiharbeit wird im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) geregelt, wobei der jeweilige tarifliche Mindestlohn (derzeit 7,59 Euro im Westen und 6,65 Euro im Osten) als eine absolute Lohnuntergrenze festgesetzt wird.
  • Der Mindestlohn gilt nicht nur für die Einsatzzeit, sondern auch für die verleihfreie Zeit.
  • Der Mindestlohn in der Zeitarbeit soll bis zum 1.5.2011 in Kraft treten.
  • Einführen einer Günstigkeitsklausel: Liegt in einem Entleihbetrieb die Equal-Pay-Marke unter der festzulegenden Lohnuntergrenze in der Leih- und Zeitarbeit, so ist für die Entlohnung des Leiharbeitnehmers der Mindestlohn in der Leiharbeit maßgebend.
  • Das Wach- und Sicherheitsgewerbe sowie die Weiter- und Ausbildungsbranche sind noch von der großen Koalition in das Arbeitsnehmer-Entsendegesetz (AEntG) aufgenommen worden. Da darüber hinaus in diesen Branchen bereits Mindestlohntarifverträge bestehen, sollen die Mindestlöhne durch Verordnung des BMAS nach dem AEntG erlassen werden.

Hintergrund:

Der neue Mindestlohn für Leiharbeitnehmer wird zunächst kaum praktische Auswirkungen haben, da die Zeitarbeitsbranche nahezu komplett tarifgebunden ist und die künftigen Mindestlöhne schon jetzt zahlt. Die Regelung ist aber wichtig vor dem Hintergrund der ab dem 1.5.2011 geltenden Arbeitnehmerfreizügigkeit für Ost- und Mitteleuropäer, da die Branche hiermit vor ausländischen Dumping-Tarifverträgen geschützt wird.

BMAS PM vom 21.2.2011

 

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