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Profil

Unsere Anwaltsgesellschaft ist spezialisiert im Arbeitsrecht und den angrenzenden Rechtsgebieten tätig. Schwerpunkte bilden hierbei die klassischen Bereiche des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts, insbesondere Arbeitsvertragsgestaltung und Vertragsprüfung (Vertragsmanagement), Kündigungsschutzrecht und Recht der Aufhebungsverträge (Beendigungsmanagement) sowie Betriebsverfassungs- und Tarifvertragsrecht.

Besondere Expertise besteht im Dienstvertragsrecht von Geschäftsführern und Vorstandsmitgliedern.

Bundesweit beraten und vertreten wir vornehmlich größere und mittelständische, vielfach konzernangehörige Unternehmen sowie Unternehmenseigner, Vorstände, Geschäftsführer und Arbeitnehmer-Führungskräfte.

Dabei legen wir besonderen Wert auf eine individuelle, vertrauensvolle und langfristige Zusammenarbeit zum größtmöglichen Nutzen unserer Mandanten.

Qualität ist kein Zufall, sie ist immer das Ergebnis intelligenten Denkens
John Ruskin, (1819 - 1900), englischer Kunstkritiker, Sozialökonom und Sozialreformer